Mit Unverständnis reagiert die Bürgerinitiative „Gaspreise runter“ auf das am 28.10. erlassene Urteil des BGH. „Mit diesem Urteil wird europäisches Recht ignoriert“, sind sich die beiden Sprecher der Initiative Roswitha Köllner und Peter Kunze einig.
Vor einigen Jahren hatte der BGH in 2 Fällen über die Billigkeit von Gaspreiserhöhungen in den Jahren von 2004-2006 zu entscheiden. Er leitete die Fälle an den Europäischen Gerichtshof weiter, damit überprüft werde, ob die Vorgehensweise dem Europarecht entspreche. Überraschend stellte der EuGH 2014 fest, dass die bis November 2014 geltenden deutschen Regelungen für Gas- und Strompreiserhöhungen nicht dem europäischen Recht entsprechen und damit alle Erhöhungen seit 2004 nicht rechtens sind.